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   OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09   

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https://dejure.org/2009,5659
OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09 (https://dejure.org/2009,5659)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.08.2009 - 14 U 37/09 (https://dejure.org/2009,5659)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. August 2009 - 14 U 37/09 (https://dejure.org/2009,5659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 779, 166, 105 BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 105 Abs. 2 BGB; § 166 BGB; § 779 Abs. 1 BGB; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss eines Prozessvergleichs im Anwaltsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss eines Prozessvergleichs im Anwaltsprozess

  • Judicialis

    BGB § 105 Abs. 2; ; BGB § 166; ; BGB § 779 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss eines Prozessvergleichs im Anwaltsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gültiger Prozessvergleich trotz vorübergehender Geschäftsunfähigkeit? (IBR 2009, 1282)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Schweinfurt, 11.03.1982 - 2 O 219/81
    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Sie bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird) und nicht den Schutz des Vertretenen (so zutreffend OLG Hamm, MDR 2009, 194 und LAG Hessen, Urteil vom 7. Juli 2006 - 3 Sa 1546/05. ebenso LG Schweinfurt, MDR 1983, 64 m. w. N.).

    Vielmehr würde - wie insbesondere das Landgericht Schweinfurt (MDR 1983, 64) zutreffend ausgeführt hat - eine uneingeschränkte Anwendung von § 166 Abs. 2 BGB zugunsten des Vertretenen in allen Fällen, in denen seine Weisungen an den Vertreter von Willensmängeln beeinflusst sind, zu einem Leerlauf des vom Gesetzgeber gewollten Trennungs- und Repräsentationsprinzips führen.

  • BGH, 05.02.1986 - VIII ZR 72/85

    Prozeßbeendende Wirkung des gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Darüber ist deshalb nicht durch Fortsetzung des durch den Vergleich erledigten Rechtsstreits zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1966, 1658 und NJW-RR 1986, 677).
  • OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Sie bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird) und nicht den Schutz des Vertretenen (so zutreffend OLG Hamm, MDR 2009, 194 und LAG Hessen, Urteil vom 7. Juli 2006 - 3 Sa 1546/05. ebenso LG Schweinfurt, MDR 1983, 64 m. w. N.).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RV 16/79
    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Denn dies hätte eine unzweideutige Mitteilung erfordert (vgl. dazu Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 83 Rdnr. 1 m. w. N.. BGHZ 16, 167. BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 9 RV 16/79), an der es hier fehlt.
  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Sie bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird) und nicht den Schutz des Vertretenen (so zutreffend OLG Hamm, MDR 2009, 194 und LAG Hessen, Urteil vom 7. Juli 2006 - 3 Sa 1546/05. ebenso LG Schweinfurt, MDR 1983, 64 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Darüber ist deshalb nicht durch Fortsetzung des durch den Vergleich erledigten Rechtsstreits zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1966, 1658 und NJW-RR 1986, 677).
  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53

    Prozeßvollmacht. Vergleich

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Denn dies hätte eine unzweideutige Mitteilung erfordert (vgl. dazu Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 83 Rdnr. 1 m. w. N.. BGHZ 16, 167. BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 9 RV 16/79), an der es hier fehlt.
  • OLG Braunschweig, 04.04.1975 - 2 U 119/72
    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09
    Dies verkennt auch das Oberlandesgericht Braunschweig in dem Obiter Dictum zu seinem Urteil vom 4. April 1975 (OLGZ 75, 441).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Im Anwaltsverfahren kommt es deshalb für einen wirksamen Vergleichsabschluss regelmäßig nicht darauf an, ob ein Beteiligter bei Vergleichsabschluss "vorübergehend geschäftsunfähig" war, vielmehr ist auf die Geschäftsfähigkeit/Verfahrensfähigkeit des Bevollmächtigten abzustellen (vgl. OLG Hamm MDR 2009, 193; OLGR Celle 2009, 830; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.5.2008 - 14 Sa 1265/07, Rn. 89 - recherchiert nach juris).

    Die Wirksamkeit einer entsprechenden Beschränkung setzt jedoch voraus, dass sie dem Gegner und auch dem Gericht unzweideutig mitgeteilt wird (BGHZ 16, 167; OLG Celle MDR 2009, 1186).

  • OLG Hamm, 07.05.2021 - 9 U 62/18

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung;

    Wird der Vergleich als wirksam bewertet, so wird durch Endurteil ausgesprochen, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt/beendet ist (BGH vom 29.07.1999 - III ZR 272/98 - juris, NJW 1999, 2903; OLG Hamm vom 22.10.2008 - 20 U 70/07 - juris, MDR 2009, 193; OLG Celle vom 05.08.2009 - 14 U 37/09 - juris).
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